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   VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1060   

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https://dejure.org/2008,22951
VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1060 (https://dejure.org/2008,22951)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.05.2008 - 4 ZB 07.1060 (https://dejure.org/2008,22951)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Mai 2008 - 4 ZB 07.1060 (https://dejure.org/2008,22951)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abfallentsorgungsgebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Leistungsgebühr; Gleichheitssatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bei Erhebung einer Gebühr für Beseitigung des Abfalls aus Haushalten, nicht aber aus anderen Quellen; Anwendbarkeit des Gleichheitsgrundsatzes im Hinblick auf die Profitabilität einer Regelung für private und gewerbliche Zwecke

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; BayAbfG Art. 7; ; KAG Art. 8 Abs. 2; ; AGS § 3; ; AGS § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunales Benutzungsgebührenrecht; außer für Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen und zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter: Abfallentsorgungsgebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Leistungsgebühr; Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1060
    Mit der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr soll die Inanspruchnahme der Annahme- und Betriebsbereitschaft der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung abgegolten werden; sie zielt insoweit auf eine Abgeltung der sogenannten Fixkosten wie z.B. Personal-, Verwaltungs-, Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten ab (BayVerfGH vom 24.7.2006 BayVBl 2007, 42/43; BVerwG vom 1.8.1986 NVwZ 1987, 231).

    Belastet eine Gebührenregelung nur einen Teil der Gebührenpflichtigen mit einer Grundgebühr, verstößt dies gegen den Gleichheitssatz, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die die Ungleichbehandlung rechtfertigen (BVerwG vom 1.8.1986 NVwZ 1987, 231/232; BayVGH vom 1.2.1995 BayVBl 1995, 432/433).

  • VGH Bayern, 20.10.1997 - 4 N 95.3631
    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1060
    Nach der Rechtsprechung des Senats erfordert die Festsetzung der Grundgebühr nur geringe Differenzierungsanforderungen, weil die Vorhaltung der Entsorgungseinrichtung den Verursachern von viel und von wenig Abfall in gleichem Maße nutzt (BayVGH vom 20.10.1997 BayVBl 1998, 148/151).
  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1915

    Abfallentsorgungsgebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Leistungsgebühr;

    Die Verfahrensakte AN 11 K 06.1770 und 4 ZB 07.1060 waren beigezogen.
  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1913

    Abfallentsorgungsgebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Leistungsgebühr;

    Die Verfahrensakte AN 11 K 06.1770 und 4 ZB 07.1060 waren beigezogen.
  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1805

    Abfallentsorgungsgebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Leistungsgebühr;

    Die Verfahrensakte AN 11 K 06.1770 und 4 ZB 07.1060 waren beigezogen.
  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1912

    Abfallentsorgungsgebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Leistungsgebühr;

    Die Verfahrensakte AN 11 K 06.1770 und 4 ZB 07.1060 waren beigezogen.
  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1914

    Abfallentsorgungsgebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Leistungsgebühr;

    Die Verfahrensakte AN 11 K 06.1770 und 4 ZB 07.1060 waren beigezogen.
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