Rechtsprechung
VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1060 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Abfallentsorgungsgebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Leistungsgebühr; Gleichheitssatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bei Erhebung einer Gebühr für Beseitigung des Abfalls aus Haushalten, nicht aber aus anderen Quellen; Anwendbarkeit des Gleichheitsgrundsatzes im Hinblick auf die Profitabilität einer Regelung für private und gewerbliche Zwecke
- Judicialis
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; BayAbfG Art. 7; ; KAG Art. 8 Abs. 2; ; AGS § 3; ; AGS § 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kommunales Benutzungsgebührenrecht; außer für Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen und zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter: Abfallentsorgungsgebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Leistungsgebühr; Gleichheitssatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 28.03.2007 - AN 11 K 06.1770
- VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1060
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84
Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten
Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1060
Mit der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr soll die Inanspruchnahme der Annahme- und Betriebsbereitschaft der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung abgegolten werden; sie zielt insoweit auf eine Abgeltung der sogenannten Fixkosten wie z.B. Personal-, Verwaltungs-, Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten ab (BayVerfGH vom 24.7.2006 BayVBl 2007, 42/43; BVerwG vom 1.8.1986 NVwZ 1987, 231).Belastet eine Gebührenregelung nur einen Teil der Gebührenpflichtigen mit einer Grundgebühr, verstößt dies gegen den Gleichheitssatz, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die die Ungleichbehandlung rechtfertigen (BVerwG vom 1.8.1986 NVwZ 1987, 231/232; BayVGH vom 1.2.1995 BayVBl 1995, 432/433).
- VGH Bayern, 20.10.1997 - 4 N 95.3631
Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1060
Nach der Rechtsprechung des Senats erfordert die Festsetzung der Grundgebühr nur geringe Differenzierungsanforderungen, weil die Vorhaltung der Entsorgungseinrichtung den Verursachern von viel und von wenig Abfall in gleichem Maße nutzt (BayVGH vom 20.10.1997 BayVBl 1998, 148/151).
- VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1915
Abfallentsorgungsgebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Leistungsgebühr; …
Die Verfahrensakte AN 11 K 06.1770 und 4 ZB 07.1060 waren beigezogen. - VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1913
Abfallentsorgungsgebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Leistungsgebühr; …
Die Verfahrensakte AN 11 K 06.1770 und 4 ZB 07.1060 waren beigezogen. - VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1805
Abfallentsorgungsgebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Leistungsgebühr; …
Die Verfahrensakte AN 11 K 06.1770 und 4 ZB 07.1060 waren beigezogen. - VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1912
Abfallentsorgungsgebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Leistungsgebühr; …
Die Verfahrensakte AN 11 K 06.1770 und 4 ZB 07.1060 waren beigezogen. - VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1914
Abfallentsorgungsgebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Leistungsgebühr; …
Die Verfahrensakte AN 11 K 06.1770 und 4 ZB 07.1060 waren beigezogen.